Wir, die Firma
CARmax-KFZ-Pflege und mehr.... , sind auf Grund verschiedener
Kriterien nicht verpflichtet eine Barrierefreiheitserklärung
abzugeben.
§17 BFSG
(Barrierefreiheitsschutzgesetz) regelt einige Ausnahmefälle in
denen auf eine Barrierefreiheitserklärung verzichtet werden kann.
Dabei müssen
einige Faktoren gleichzeitig zutreffen. Darunter ergibt
sich u.a. eine Ausnahme vom BFSG in denen die Umsetzung der
Barrierefreiheitsanforderungen für ein Produkt oder den Shop
für das Unternehmen ( Wirtschaftsakteur) eine
unverhältnismäßige wirtschaftliche Belastung darstellen.
Ebenso spielt die Unternehmensgröße und der Jahresumsatz ein
wichtige Rolle.
Beschreibung der
Dienstleistung
Diese Seiten sind reine
Informationsseiten, die über unser Unternehmen informieren und die
Möglichkeit der Kontaktaufnahme bieten. Auf diesen Seiten können
Sie nichts kaufen, hierzu werden Sie mit einem Link auf unseren
EBay-Shop weitergeleitet. Dieser unterliegt natürlich der
Barrierefreiheit.
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